Fragen und Antworten zum Thema „Warnung der Bevölkerung“

Was verstehen wir unter Warnung?

Warnung bedeutet die Information der Bevölkerung über drohende Gefahren und/oder akute Schadensereignisse inklusive Handlungsempfehlungen. Grundlage für die Warnung im Bereich Bevölkerungsschutz ist das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) bzw. die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in den 16 Ländern, z. B. im Brand- und Katastrophenschutzrecht.
Die mit Warnungsaufgaben befassten Behörden in Deutschland arbeiten kooperativ und eng zusammen.
Demnach ist das BBK verantwortlich für die Warnung der Bevölkerung im Verteidigungsfall, wobei die Bundesländer mit ihrer Warninfrastruktur unterstützen.
Zudem obliegt dem Bund des Weiteren u.a. die Aufgabe, Wetter- und Lebensmittelwarnungen auszusprechen.
Die Bundesländer sind auf der Grundlage des ZSKG und der jeweiligen Ländergesetze für Warnungen im Katastrophenfall zuständig, während die Kommunen Warnungen in für die Bevölkerung relevanten Alltagslagen (Brandschutz, Technische Hilfeleistung und öffentliche Sicherheit) herausgeben. Dabei dient dabei das Modulare Warnsystem (MoWaS) als einheitliche technische Plattform.
MoWaS ist ein vom Bund betriebenes leistungsfähiges und hochverfügbares Warn- und Kommunikationssystem.


Wen sollen Warnungen erreichen?

Eine Warnung soll die von einer möglichen Gefahrenlage potenziell betroffenen Menschen erreichen, aber je nach Lage auch Menschen, die sich berechtigterweise betroffen fühlen könnten. Zielgruppe von Warnungen ist nicht die Wohnbevölkerung – also die sich dauerhaft in einem Gebiet aufhaltenden und somit mit dem Gebiet mehr oder weniger vertrauten Personen –, sondern die sogenannte Aufenthaltsbevölkerung.
Unter der Aufenthaltsbevölkerung werden alle Personen, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Gebiet aufhalten, verstanden, unabhängig von der Dauer und Intention ihres Aufenthalts. Neben der ansässigen Bevölkerung sind dies z. B. Reisende (Urlauberinnen und Urlauber oder Personen mit kurzem Arbeitsaufenthalt), Durchreisende (Transitverkehr), Pendlerinnen und Pendler (auch über nationale Grenzen hinweg) und Menschen ohne festen Wohnsitz.
Warnungen richten sich aber auch an Institutionen, Behörden und Unternehmen. Diese können auf der Basis von Warnmeldungen wichtige Entscheidungen treffen, z. B. Produktionsprozesse anpassen oder Schutzmaßnahmen einleiten.


Wovor werde ich gewarnt? Worüber werde ich informiert?

Größere Schadensereignisse und Gefahrenlagen gefährden Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie, Angehörigen, Ihres sozialen Umfeldes sowie möglicherweise Ihr Eigentum. Bei drohenden Gefahren werden Sie gewarnt und entsprechend informiert, damit Sie sich zu Ihrem Schutz auf die Gefahr einstellen können.

  • Naturgefahren (wie Hochwasser, Überschwemmungen oder Lawinengefahr)
  • Gefährliche Wetterlagen (wie schwere Stürme und Gewitter, starke Regenfälle, Hitze- und Kältewellen)
  • Gewalttaten und Angriffe
  • Unfälle in Chemiebetrieben (Schadstoffaustritte)
  • Störungen des Verkehrs (durch z. B. Unfälle und Sperrungen)
  • Ausfall der Versorgung (z. B. Energie, Wasser, Telekommunikation)
  • Infektionsgefahren (z. B Corona-Virus)
  • Radioaktivität
  • Feuer (Großbrände und damit verbundenen Gefahren wie Brandrauch)
  • Weitere akute Gefahren (wie Bombenentschärfungen)

Wer warnt mich? Welche Behörden sind für die Warnung zuständig?

Die Warnung vor den besonderen Gefahren eines Verteidigungsfalls (Luftangriffe sowie radiologische Gefahren) obliegt dem Bund. Namentlich obliegt dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Verantwortung für die Auslösung. Das BBK betreibt MoWaS und nutzt dies im Verteidigungsfall, um die Bevölkerung zu warnen.
Für die Warnung bei Katastrophen und allgemeinen Gefahrenlagen sind in Deutschland die Länder zuständig. Das jeweilige Bundesland unterstützt, wenn die Auswirkungen einer Gefahr so groß sind, dass Städte und Landkreise sie nicht allein bewältigen können. Die Lagezentren der Landesregierungen organisieren und koordinieren dann die nötigen Mittel. Damit sind sie auch für die Warnungen zuständig.
In einer Kommune warnen die jeweils zuständigen Katastrophenschutzbehörden oder die Behörden der örtlichen Gefahrenabwehr vor einer Gefahrenlage.
Abhängig von der Art der Gefahr werden Sie von unterschiedlichen Behörden gewarnt bzw. informiert. Dazu zählen unter anderem:

  • Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) warnt die betroffene Bevölkerung bei Kriegsgefahren, zum Beispiel bei einem Raketenangriff.
  • Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor gefährlichen Wetterlagen.
  • Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt in den Bereichen Gezeiten, Wasserstand und Sturmflut.
  • Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert über Gefahren (wie Cyber-Attacken, Viren und Trojaner) in der Informationstechnik.
  • Die Hochwasserzentralen der Bundesländer warnen vor Hochwassern.
  • Die Leitstellen der Feuerwehren warnen als Einrichtungen der Kreis- und Stadtverwaltungen bei Bränden, aber auch bei z. B. Bombenfunden.
  • Die Landespolizeien werden bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig und warnen z. B. bei Verkehrseinschränkungen durch Unfälle und Sperrungen oder vor Gewalttaten.

Bei einigen Ereignissen geben auch mehrere Behörden gleichzeitig Warnungen und Gefahreninformationen heraus, zum Beispiel bei Evakuierungen.
In amtlichen Warnungen ist immer klar gekennzeichnet, wer die Warnung herausgegeben hat.


Welche Warnmittel stehen zur Verfügung?

Eine Warnung erreicht Sie in der Regel auf mehreren unterschiedlichen Verbreitungswegen und Kanälen.
Über das Modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundes können Bund, Länder und Gemeinden eine Vielzahl von Warnmitteln auslösen. Hier eine Übersicht der derzeit angeschlossenen Warnmittel:

  • Warn-Apps (NINA, BIWAPP - Bürger Info und Warn App, KATWARN, diverse regionale Warn-Apps)
  • Radio (landesweit sendende deutsche Radiosender sowie eine Vielzahl von Lokalradiosendern (analog und digital))
  • Fernsehen (bundesweite Programme der öffentlich-rechtlichen (ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio) und privaten Anbieter sowie Landesrundfunkanstalten (BR, hr, MDR, NDR, Radio Bremen, rbb, SR, SWR und WDR)
  • Online (www.warnung.bund.de)
  • Stadtwerbetafeln (Sofern sie an das Modulare Warnsystem angeschlossen sind. / Ob Ihre Gemeinde Stadtwerbetafeln betreibt, erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.)

Darüber hinaus gibt es weitere kommunale Warnmittel, die direkt von den zuständigen Stellen vor Ort ausgelöst werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Warn-Apps: (Diese können auch direkt durch die zuständigen Stellen ausgelöst werden. Dies ist abhängig von der jeweiligen Anbindung an die Warnsysteme vor Ort.)
  • Fahrgastinformationssysteme (Verschiedene Verkehrsanbieter zeigen Warnmeldungen in ihren Verkehrsinformationssystemen an.)
  • Sirenen (Dort, wo regional Sirenen betrieben werden, wird die Bevölkerung bei Gefahrenlagen einzelfallbezogen über Sirenen gewarnt. / Ob Ihre Gemeinde Sirenen betreibt, erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. / Informieren Sie sich über die Bedeutung der örtlichen Sirenensignale bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.)
  • Weitere Warnmittel (Ob Ihre Gemeinde andere Warnmittel nutzt, erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.)

Wie hilft mir eine Warnung?

Mit jeder Warnung erhalten Sie in der Regel Informationen zur Gefahr und Empfehlungen, was Sie zu Ihrem Schutz tun können oder wo Sie weitere Informationen erhalten, z. B. auf den Websites der zuständigen Behörden. In der Warn-App NINA finden Sie außerdem allgemeine Informationen zu unterschiedlichen Gefahren sowie ausführliche Schutzempfehlungen.
Generell gilt: Bewahren Sie Ruhe, informieren Sie sich über die Medien und informieren Sie ggfs. Ihre Nachbarinnen und Nachbarn.


Wo erhalte ich verlässliche Informationen über eine Gefahrenlage?

Verlässliche Informationen über eine Gefahrenlage erhalten Sie jeweils beim Herausgeber einer Warnmeldung. In den meisten Fällen wird in den Warnungen angegeben wird, wo es weiterführende Informationen gibt.
In Deutschland ist gesetzlich geregelt, wer amtlich warnen muss. Abhängig von der Art der Gefahr sind das unterschiedliche Behörden. Bei einigen Ereignissen geben auch mehrere Behörden gleichzeitig Warnungen und Gefahreninformationen heraus, zum Beispiel bei Evakuierungen.


Was bedeuten die Sirenentöne?

Für den Fall einer Warnung wird bundeseinheitlich ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton verwendet, zur Entwarnung ein einminütiger Dauerton.
Darüber hinaus sind die Sirenensignale bundesweit nicht vereinheitlicht.
Informieren Sie sich über den jeweiligen Einsatz von Sirenen und die entsprechende Bedeutung der örtlichen Sirenensignale bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Hier finden sie weitere Informationen zum Thema Sirenensignale

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe


Wie und wann wird entwarnt?

Eine Entwarnung wird dann versandt, wenn die Gefahr, vor der gewarnt wurde, vorüber ist oder sich die Auswirkungen im entsprechenden Maße verringert haben.
Die Entwarnung erfolgt in der Regel jeweils durch die Institution, die die Warnung herausgegeben hat und zwar in der Regel auf dem Kanal, auf dem gewarnt wurde. So senden bzw. verlesen Radiosender eine entsprechende Meldung zur Entwarnung und auch die Warn-App NINA veröffentlicht eine Entwarnung.


Was ist das Modulare Warnsystem?

Warnmeldungen sollen auf möglichst vielen Wegen verbreitet werden, um einen möglichst großen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Auch im Hinblick darauf wurden Technik und Verfahren stetig weiterentwickelt, um den strategischen Anforderungen an ein integriertes Warnsystem gerecht zu werden.
Heute verfügt der Bund mit dem Modularen Warnsystem (MoWaS) über ein leistungsfähiges Warn- und Kommunikationssystem. Es wird gemeinsam genutzt von Bund und Ländern für die Warnung und Information der Bevölkerung im Zivilschutz und Katastrophenfall.
Die Übertragung der Warnmeldung erfolgt via Satellit. Satellitenkommunikation ist im Gegensatz zu terrestrischen bzw. landgestützten Übertragungswegen wie UKW oder Mobilfunk unempfindlicher gegen Störungen wie Stromausfälle.
MoWaS gliedert sich in die Bereiche Auslösung MoWaS, Warnmultiplikatoren und Warnmittel:

  • Der Bereich Auslösung umfasst die sogenannten MoWaS-Sende- und Empfangssysteme in den Lagezentren von Bund und Ländern sowie in angeschlossenen Leitstellen der unteren Katastrophenschutzbehörden (in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte). Derzeit sind über 100 Stationen bundesweit im Einsatz. Neben satellitenbasierten Vollsystemen steht ein webbasiertes Eingabeportal zur Verfügung, über das Warnmeldungen als Vorlage elektronisch an die Vollsysteme übermittelt und von dort aus ausgelöst werden können. Dieser webbasierte Zugang wird vor allem von den unteren Katastrophenschutzbehörden verwendet und wird von Oktober 2017 bis September 2020 im Live-Testbetrieb im Rahmen des ISF-Bund-Länderprojektes „Warnung der Bevölkerung“ durchgeführt. Über 200 Stationen nehmen bundesweit daran teil.
  • Warnmultiplikatoren sind Behörden, Organisationen und Unternehmen (z. B. Deutsche Bahn), alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ein Großteil der privaten Medienhäuser, Internet- und Pagingdienste sowie App-Betreiber (z. B. Warn-Apps NINA, KatWarn, BIWAPP), von denen die Warnmeldungen an ihre Kunden bzw. Nutzer, also letztendlich an die Bevölkerung als eigentlichen Adressaten, weitergeleitet werden. Die Warnmeldungen werden von der herausgebenden Stelle mit einer Warnstufe versehen, entsprechend der Gefährdungslage. Dabei gibt es eine Unterscheidung in drei Warnstufen:
  •  1 – hoch – ›Amtliche Gefahrendurchsage
  •  2 – mittel – ›Amtliche Gefahrenmitteilung
  •  3 – niedrig – ›Gefahreninformation

Zwischen Warnmultiplikatoren und BBK als Betreiber von MoWaS besteht eine Vereinbarung, welche die Warnmultiplikatoren dazu verpflichtet, Warnmeldungen zu veröffentlichen bzw. zu übermitteln. In den Multiplikatorenvereinbarungen ist definiert, wie die Multiplikatoren, vor allem die Rundfunksender, Warnmeldungen gemäß der Warnstufen verarbeiten müssen bzw. sollten.

  • Im Bereich Endgeräte (bzw. Endanwendungen) sind im Zusammenhang mit MoWaS alle Warnmittel erfasst, über die die Warnmultiplikatoren unmittelbar Warnmeldungen ausgeben und der Bevölkerung als Endnutzer zur Verfügung stellen. Dazu zählen z. B. Radio, Fernsehen, Internet, Mobilfunk-App und digitale Stadtanzeigetafeln.

Wie kann ich selbst auf eine Gefahr hinweisen?

Wann wählt man die 112?

  • Mit der 112 erreicht man die Leitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst. Generell gilt: Bei Unfällen, Bränden oder in akuten, eventuell lebensbedrohlichen Notfallsituationen muss die Notrufnummer 112 gewählt werden. Auch wenn die Situation unklar oder der Verletzungsstand nicht ersichtlich ist, darf und sollte der Notruf gewählt werden. Die 112 ist in ganz Europa, in Israel, Norwegen, Russland, Schweiz und Türkei die Notrufnummer, die rund um die Uhr von Menschen in Not angerufen werden kann. Sie ist kostenlos, sowohl vom Festnetzanschluss, als auch vom Handy zu erreichen und kann sogar angerufen werden, wenn kein Mobilfunknetz verfügbar ist.


Wann wählt man die 110?

  • Der Notruf der Polizei sollte immer dann gerufen werden, wenn man sich bedroht fühlt, man sich in einer gefährlichen Situation befindet oder sich eine Notsituation anbahnt. Auch als Zeuge einer Straftat oder Gefahrenlage, die die Hilfe der Polizei erfordert, ist die 110 zu wählen.

Quelle: Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe